Märkisch-Oderland. Die Arbeitsgruppe Biber des Landkreises, die aus Vertretern der anerkannten Naturschutzverbände, der Landnutzer und der Kreisverwaltung besteht, zeigt sich enttäuscht von der evaluierten brandenburgischen Biberverordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.
„In den letzten Jahren haben wir in der praktischen Umsetzung gemerkt, welche Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten diese Biberverordnung hat“, findet Rainer Schinkel, Beigeordneter des Landkreises Märkisch-Oderland und Leiter der Arbeitsgruppe Biber. „Die bisherige Biberverordnung lief am 31. März 2020 aus und die neue ist noch nicht rechtskräftig. Das ist umso ärgerlicher, weil wir das MLUK mehrfach darauf hingewiesen haben. Wir haben jetzt für Hochwasserschutzanlagen eine Regelungslücke, die unsere Verwaltung im eigenen Verfahren schließen muss - und das ist völlig unnötig.“
Was den Entwurf der evaluierten Biberverordnung betrifft, ist der Landkreis überrascht. „Im Wissen, in welchem Rechtsrahmen wir uns bewegen, haben wir dem Land mehrere Vorschläge unterbreitet und sind enttäuscht, dass nur wenige davon Berücksichtigung fanden“, so Schinkel. „Vertreter des MLUK haben mehrfach unsere Arbeitsgruppensitzungen begleitet und den Eindruck vermittelt, vieles aufzunehmen. Es wurde eine Chance vertan, für mehr Akzeptanz im Umgang mit dem Biber zu sorgen.“ Unter anderem schlug die Arbeitsgruppe vor, an Gewässern in unmittelbarer Nähe von Hochwasserschutzanlagen, soweit Biber diese erkennbar gefährden, auf Vergrämung zu verzichten und direkt zur Tötung überzugehen. Ebenso sei es gerade für das Oderbruch wichtig, die Biberverordnung auch in Schutzgebieten, wie einem Vogelschutzgebiet, anzuwenden, wenn deren Schutzziele nicht beeinträchtigt werden.
Andererseits begrüßt die Arbeitsgruppe, dass einige Vorschläge, wie die Ausweitung des Kreises derjenigen, die Maßnahmen entsprechend der Biberverordnung vornehmen dürfen, aufgenommen wurden, und die Notwendigkeit des Fallenfangs entfällt, wenn es keine Chance für eine Umsiedlung gibt. „Neben der Rechtsverordnung halten wir weiterhin an unserer Forderung fest, einen Fonds für durch Biber verursachte Schäden an Land- und Forstwirtschaft - nach bayrischem Vorbild - von Seiten des Landes zu bilden. Ein solcher Fonds würde einen weiteren Beitrag zur Akzeptanz der Biberverordnung leisten", ist Rainer Schinkel überzeugt.
Die „Arbeitsgruppe Biber“ in Märkisch-Oderland wird weiter arbeiten. Rainer Schinkel rät dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und Minister Axel Vogel, auf die Erfahrungen des Landkreises und der Arbeitsgruppe zurückzugreifen und bei künftigen Evaluierungen die Auswirkungen der Ausbreitung der Biberpopulation auf Schutzgüter wie Hochwasserschutz und seltene Bäume noch mehr zu berücksichtigen.