Stallpflicht wird vollständig aufgehoben

Aufgrund des aktuell rückläufigen Geflügelpestgeschehens hebt das Brandenburger Verbraucherschutzministerium die Stallpflicht vollständig wieder auf.

Stallpflicht wird vollständig aufgehoben

Da seit mehr als zwei Wochen kein Virus bei Wildvögeln und seit sieben Wochen kein neuer Ausbruch bei Hausgeflügel mehr nachgewiesen werden konnte, können nun durch die Landkreise alle tierseuchenrechtlichen Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben werden. Das hat das Brandenburger Verbraucherschutzministerium am Dienstag, den 4. Mai 2021, in einem Erlass den Veterinärämtern der Landkreise bekannt gegeben.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Seit November hatten wir in Deutschland eines der schwersten Infektionsgeschehen bei der Geflügelpest überhaupt. Leider auch hier in Brandenburg, wo wir elf Ausbrüche in Geflügelbeständen verzeichnen mussten und insgesamt rund 159.000 Tiere getötet werden mussten. Ich bin froh und erleichtert, dass wir mit deutlicher Entspannung beim Seuchengeschehen nun die risikobasierte Stallpflicht in Brandenburg aufheben können.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, die zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags in die Geflügelbestände auf Grund der Geflügelpest-Verordnung gelten, müssen von allen Geflügelhaltern weiterhin eingehalten werden.

Brandenburg führt zudem das Wildvogelmonitoring intensiv fort. Sollten dabei zukünftig weitere Geflügelpestfälle bei Wildvögeln festgestellt werden, können die Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Dies kann eine zeitlich und örtlich begrenzte Aufstallung von Geflügelbeständen beinhalten.

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