Georg Langer: Es waren viele Geschäfte geschlossen durch die Corona-Verbote. Ich hab gehört, dass die ersten Selbstständigen und Kleinunternehmen schon bankrott gemacht haben. Was für Hilfe können diejenigen, die überlebt haben, beantragen?
Claus Junghanns: Es gibt Soforthilfen des Landes. Da haben wir auch aus der Stadt Frankfurt (Oder) eine gewisse Zahl von Anfragen. Bei der Wirtschaftsförderung sind allein seit Mitte März über 300 Unternehmensgespräche gewesen, die sich zuerst natürlich um das Thema Soforthilfe gedreht haben. Da wurden viele Anträge begleitet und gestellt. Wir wissen auch schon von Unternehmen, die diese Soforthilfe bekommen haben. Es sind aber insgesamt zirka 70.000 Anträge bei der ILB eingegangen. Da sind die Kolleginnen und Kollegen gerade dabei, das Stück für Stück abzuarbeiten.
Wie lange dauert das ungefähr, bis die Bescheid bekommen?
Das können wir leider nicht sagen. Die ILB versucht, so viel wie möglich noch im April zu entscheiden. Da die Zahl aber weit über dem ist, was man erwartet hat an Anträgen, kann man nicht sagen, wann die letzten Bescheide rausgehen werden.
Nun wurden bundesweit 50 Milliarden zur Verfügung gestellt. In Brandenburg sind es ungefähr zwei Milliarden. Hängt das an der Bevölkerungszahl, dass wir so einen kleinen Anteil haben?
Das ist sicherlich im Verhältnis zu sehen. Aber es hat auch etwas mit der Situation zu tun. Sie wissen ja, dass die Mittel, die da in die Hand genommen wurden, auch schon im Rahmen des Nachtragshaushalts im Land eingeplant wurden. Diese Mittel sind einfach begrenzt. Nichtsdestotrotz hat das Land zugesagt, jedem der einen Antrag stellt, wenn er berechtigt ist, zu helfen.
Dieses Soforthilfeprogramm, wie ich es verstande habe, ist dass Firmen mit bis zu fünf Angestellten maximal 9.000 Euro bekommen können?
Genau.
Müssen die aber nicht zurückzahlen?
Genau. Das ist die tatsächliche Soforthilfe. Es gibt darüber hinaus unterschiedliche Kredit- und Darlehensprogramme. Da helfen die Kollegen von der Wirtschaftsförderung auch, wenn das Interesse oder der Bedarf besteht. Dann helfen die auch beim Ausfüllen der Anträge. Aber die Soforthilfe ist eine Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Nun haben einige Geschäfte wieder geöffnet. Gibt es schon Anzeichen, wann alle wieder aufmachen dürfen, denn im Moment sind es nur die Kleinen, bis 800 Quadratmeter?
Wir haben in Frankfurt, nach unserer Zählung, genau zwölf Händler die mehr als 800 Quadratmeter haben. Und ein Großteil von denen hat schon geöffnet. Diejenigen, die geöffnet haben, haben sich auf die Situation eingestellt. Die haben Maßnahmen ergriffen, haben Zugangsregularien erstellt, haben Wegesysteme zum Teil eingerichtet, damit sich die Kunden nicht begegnen müssen. Ich finde, die Händler haben da sehr gut bewiesen, dass sie mit der Situation umgehen können. Diese 800-Quadratmeter-Grenze gilt auch für die, die mehr haben, wenn sie ihre Fläche auf 800 Quadratmeter reduzieren. Das wird auch von unseren Behörden kontrolliert.
Sie sind auch der Chef des Ordnungsamts. Da gab es Gerüchte, dass das Ordnungsamt mit der Hilfe von Zivilisten auf Streife geht. Ist das wahr?
Das ist nicht so, obwohl wir alle Zivilisten sind, das muss man auch mal sagen. Sie und ich, wir sind alle Zivilisten. Aber ich verstehe ja, was hinter der Frage steckt: Dass da Leute, die nicht Mitarbeiter des Ordnungsamts sind, mit unterwegs sind. Wir haben da folgende Regelung: Wir haben im Ordnungsamtsaußendienst im Normalbetrieb 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in zwei Schichten unterwegs sind, werktags. Wir haben aber jetzt durch die Eindämmungsverordnung die Situation, dass wir viel mehr kontrollieren müssen, weil viel umfangreichere Regularien zurzeit greifen. Abstandsgebot, man darf sich nicht gemeinsam aufhalten, man durfte bis zur vergangenen Woche auch nicht auf Bänken länger verweilen. Deshalb haben wir innerhalb der Verwaltung geschaut, ob Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, die durch Corona an ihrem normalen Arbeitsplatz ihre Tätigkeit nicht wie gewohnt wahrnehmen können, das Ordnungsamt unterstützen können. So ist es derzeit bei 33 Kolleginnen und Kollegen, die im Außendienst unterwegs sind. Und die Differenz zu den 16 des klassischen Außendienstes sind Kollegen aus anderen Bereichen der Verwaltung. Das sind keine Bürgerinnen und Bürger die sich freiwillig gemeldet haben. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung aus ganz unterschiedlichen Bereichen, vom Rechnungsprüfungsamt bis zum Brandenburgischen Staatsorchester.
Es gibt Beschwerden aus der Bevölkerung, dass das Ordnungsamt bei manchen Sachen sofort eingreift, bei anderen nicht. Zum Beispiel, wenn ein Vater mit seinem Kind sich den Fußball zuschießt auf dem Anger, ist sofort das Ordnungsamt da und sagt, die dürfen da nicht verweilen. Bei einer größeren Gruppe Jugendlicher geht das Ordnungsamt einfach weiter. Liegt das daran, dass sich zwei Ordnungsamtsmitarbeiter vielleicht nicht mit einer größeren Gruppe Jugendlicher anlegen wollen?
Nein, wir gehen auf jeden Fall jedem Hinweis in dieser Richtung nach und sorgen da für Aufklärung. Fakt ist: Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts gelten dieselben Regeln. Wenn sich Gruppen zusammenfinden, müssen diese Gruppen aufgelöst werden. Und wenn jemand mit einem engen Familienmitglied sich sportlich an der frischen Luft bewegt, dann ist das in Ordnung. Wenn es aber zu einem Trainingsbetrieb kommt, wo sich eine halbe Mannschaft auf dem Anger trifft, das ist momentan durch die Eindämmungsverordnung untersagt. Da werden die Menschen dann auch darauf hingewiesen.