Am Freitag, dem 22. Januar 2021 trat der von den Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Atomwaffen gelten damit völkerrechtlich als geächtet und verboten. Die Vereinten Nationen nahmen den Vertrag am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen an. Am 20. September wurde er zur Unterschrift freigegeben. Die Atommächte traten dem Vertrag nicht bei, Deutschland ebenfalls nicht. Noch immer gibt es schätzungsweise 13.400 Nuklearwaffen auf der Welt.
In dem völkerrechtlich bindenden Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnenden, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Überdies verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, Personen, die von Kernwaffentests oder -Einsätzen betroffen sind, Hilfe zu leisten und Maßnahmen zur Umweltsanierung der kontaminierten Gebiete auf ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen. Auch nach Inkrafttreten des Vertrags ist ein Beitritt weiterer Staaten möglich.
Die Organisation Mayors for Peace (Bürgermeister für Frieden), ein internationales Städtebündnis mit rund 8.000 Mitgliedern, darunter 700 Städte in Deutschland, begrüßt das Inkrafttreten des Vertrags. 1982 gründete der Bürgermeister von Hiroshima dieses Städtenetzwerk. Es setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren.
„Als Mitglied der Mayors for Peace unterstützen wir ausdrücklich das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages“, verkündet Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke (Die Linke). „Mit diesem kommen wir dem Ziel, in einer Welt ohne Atomwaffen zu leben, ein elementares Stück näher. Die humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen sind katastrophal. Die Debatte über nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle muss konsequent fortgeführt werden. Denn eine friedliche und sichere Zukunft lässt sich nur in einer Welt ohne Atomwaffen gestalten.“
In Brandenburg geht unterdessen die Suche nach einem Endlager für waffenfähigen Atommüll weiter. Nach dem Start der Fachkonferenz „Teilgebiete“ im Oktober 2020 findet vom 5. bis 7. Februar 2021 der erste Beratungstermin statt. Laut Aussage der Landesregierung dürfen sich Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und Gebietskörperschaften aktiv in das Verfahren einbringen.
In mehreren Stufen soll auf der Basis des Standortauswahlgesetzes der Ort in Deutschland gefunden werden, der bestmögliche Sicherheit für die Lagerung der hochradioaktiven, wärmerzeugenden und waffenfähigen Abfälle bietet, die bei der Kernkraftnutzung anfallen. Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Grüne) begrüßt, dass das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Verfahren mit Transparenz und Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden soll. „Wer mitredet, kann mitgestalten“, so Nonnemacher. „Bringen Sie sich ein. Diskutieren Sie mit im Rahmen der Fachkonferenz ‚Teilgebiete‘. So können Ihre Hinweise, Bedenken und Einwendungen ins Verfahren eingebracht werden.“
Die Beratung ist der erste von drei Terminen im ersten Halbjahr 2021. Nach Abschluss und Auswertung dieser Veranstaltungsreihe werden sich Regionen herauskristallisieren, die dann in Regionalkonferenzen weiter diskutiert werden. Die endgültige Standortentscheidung ist für das Jahr 2031 geplant. Die Beratungen im Februar finden digital statt und können per live-Stream verfolgt werden. Wer an der Diskussion teilnehmen möchte, muss sich bis Freitag, 29. Januar 2021 auf www.endlagersuche-infoplattform.de anmelden.