Oder-Spree. Am Donnerstag, dem 26. März 2020 suchten Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Haushalte der im Landkreis Oder-Spree am Coronavirus erkrankten Personen auf, um die Einhaltung der häuslichen Isolation zu überprüfen. Zehn von 55 Personen waren nicht daheim. „Das ist völlig inakzeptabel“, schimpft Landrat Rolf Lindemann (SPD). „Die Einhaltung der angeordneten Quarantäne ist keine Wahlveranstaltung, hier gibt es Null Spielraum. Wer als am Coronavirus Erkrankter so unverantwortlich handelt, der konterkariert die Bemühungen aller, ein äußerst gefährliches Krankheitsgeschehen einzudämmen.“ Der Landkreis wird die Hintergründe des Fehlverhaltens Einzelner ermitteln und wenn es keine plausiblen Erklärungen gibt, auch Bußgelder verhängen.
Für Menschen, die Unterstützung in der häuslichen Quarantäne, zum Beispiel bei der Versorgung mit Lebensmitteln benötigen, hat die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Roten Kreuz Hilfe organisiert, die unter der Rufnummer 03361-599 39 01 angefordert werden kann.
Deutlich Wirkung gezeigt haben Beratung und Kontrollen des Landkreises zur Einhaltung der in der Eindämmungsverordnung festgelegten Schutzmaßnahmen in den Supermärkten. „Wir haben hier inzwischen einen guten Stand erreicht“, sagt Sascha Gehm (CDU), Erster Beigeordneter und Ordnungsdezernent der Kreisverwaltung. „Maßnahmen zur Abstandsregelung und Schutzvorkehrungen in den Kassenbereichen wurden durchgesetzt.“ In der kommenden Woche werde es Nachkontrollen geben. In einem nächsten Kontrollschwerpunkt werden Bau- und Getränkemärkte überprüft.
Aktuell haben sich in Oder-Spree 63 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Seit Beginn des Krankheitsausbruchs wurden im Landkreis insgesamt 68 Fälle nachgewiesen. Fünf Personen sind inzwischen wieder gesund. Eine Karte auf der Internetseite des Landkreises und auf dem Facebook-Kanal der Kreisverwaltung zeigt die regionale Verteilung der Erkrankungen.
Frankfurt (Oder). Um die Verordnungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus durchzusetzen, wurden die für diesen Zweck eingesetzten Kräfte aufgestockt. Die Polizei setzt über den üblichen Dienst hinaus von 7 bis 20 Uhr einen Streifenwagen ein, dessen Besatzung ausschließlich die Ahndung von Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen zum Auftrag hat. Der Außendienst des Amts für Sicherheit und Ordnung wurde durch Unterstützung aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung personell verdoppelt, so dass täglich von 6 bis 21 Uhr mindestens drei Doppelstreifen in der Stadt unterwegs sind.
Im Verlaufe dieser Woche kam es schon zu 28 Strafanzeigen und 25 Feststellungen von Ordnungswidrigkeiten. Besondere Schwierigkeiten bereiten den Einsatzkräften dabei Personen, die gewohnheitsmäßig gemeinsam mit anderen, die nicht im selben Haushalt leben, im öffentlichen Raum Alkohol konsumieren. Aber auch Gruppen von gelangweilten uneinsichtigen Jugendlichen, die sogar Platzverweise ignorieren, sind festzustellen.
„Mit der jetzt gültigen Eindämmungsverordnung sind vorherige Empfehlungen in Anweisungen gewandelt worden“, teilt Hauptkommissar Frank Bonack, Leiter des Frankfurter Polizeireviers mit. „Der Verstoß gegen diese Maßnahmen ist kein Kavaliersdelikt. Die meisten Verstöße stellen wir durch Gruppenbildung fest. Deshalb an dieser Stelle eine Präzisierung: Nicht Familien dürfen in voller Zahl miteinander unterwegs sein, sondern Mitglieder eines Haushaltes, weil diese auch innerhalb des Wohnraumes naturgemäß dicht beieinander sind. Für alle, die nicht im selben Haushalt wohnen, gilt eine Anzahlbeschränkung von genau zwei Personen, die mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander zu halten haben. Oma und Opa aus deren Wohnung zum Familienspaziergang einzuladen, ist genauso verboten wie die gemeinsame Grillparty von zwei oder mehr befreundeten Familien aus verschiedenen Haushalten.“