Gießen tagsüber verboten

Frankfurts Oberbürgermeister untersagt per Dekret die Wasserentnahme aus Gewässern. Gärten und Grünanlagen dürfen nur nachts gegossen werden.

Gießen tagsüber verboten

Ab Montag, 25. Juli 2022 gilt ein Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt (Oder), René Wilke (Die Linke). Er untersagt die Wasserentnahme aus Gewässern, und schränkt die Nutzung von Leitungswasser, Brunnenwasser und gesammeltem Regenwasser ein.

Bis 30. September 2022 ist „Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten wird gemäß §§ 44 und 45 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) für alle Oberflächengewässer der Stadt Frankfurt (Oder) verboten.“

Bis 31. Juli 2022 dürfen Gärten und Grünanlagen nur von 20 Uhr bis 8 Uhr morgens gegossen werden.

Vom 1. bis 31. August 2022 ist die Bewässerung von Gärten und Grünflächen ausschließlich zwischen 19 Uhr und 9 Uhr morgens erlaubt.

Vom 1. bis 30. September 2022 begrenzt der Erlass das Gießen von Gärten und Grünflächen auf die Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr morgens.

Das Dekret betrifft auch selbst gesammeltes Regenwasser und Wasser aus dem eigenen Brunnen. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder).

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