Mit einer Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Befahrung mit Wasserfahrzeugen in den Schutzgebieten „Mittlere Oderniederung“ und „Alte Oderläufe im Oderbruch“ gestattet der Landkreis Märkisch-Oderland nun das Paddeln in Schutzgebieten. Damit soll ermöglicht werden, die einzigartige Landschaft vom Wasser aus kennenzulernen. Doch die Wasserwanderer dürfen durch ihr Verhalten keinesfalls die Schutzgebiete mit ihrer Artenvielfalt schädigen oder Tiere unzulässig stören. Um dies zu gewährleisten und gleichzeitig zu sichern, dass der Charakter der Gebiete erhalten bleibt, sind einige Regeln zu beachten.
Vignette soll Zahl der Wasserfahrzeuge begrenzen
Zulässig sind ausschließlich muskelbetriebene Wasserfahrzeuge, die durch die Vergabe von Vignetten, die am Boot angebracht werden müssen, zahlenmäßig begrenzt werden sollen. Diese können sowohl in ausgewählten Touristeninformationen in der Region als auch im Wirtschaftsamt des Landkreises Märkisch-Oderland zu den allgemeinen Sprechzeiten für 5 Euro pro Boot und Jahr erworben werden. Dabei erhält jeder Nutzer vorab auch Informationsmaterialien, die auf ein umsichtiges Verhalten während der Wasserwanderns hinweisen.
Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 31. März 2029 und gilt nur außerhalb der Brutzeit, vom 1. April bis 30. Juni eines jeden Jahres. Grundsätzliche ist das Wasserwandern in Natura 2000-Gebieten verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz räumt jedoch Ausnahmen ein, wenn dies dem Naturschutz nicht entgegensteht. Mit der Möglichkeit der Ausnahmeregelung sieht der Landkreis Märkisch-Oderland die Möglichkeit einer Steigerung der touristischen Attraktivität der Oderregion.
Weitere Informationen zum Wasserwandern in den Schutzgebieten findet man im Internet unter www.maerkisch-oderland.de.